Rechtsanwältin Claudia Strehl-Pennther: Ihr Anwalt für Strafrecht in Saarlouis 

Strafrecht betrifft weit mehr Menschen, als man auf den ersten Blick denkt. Oft beginnt alles mit einer Vorladung der Polizei, der Nachricht über ein Ermittlungsverfahren oder dem Wunsch, selbst Strafanzeige zu erstatten. Solche Situationen sind belastend und mit Unsicherheit verbunden: Viele Betroffene wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, ob sie aussagen müssen und welche Konsequenzen drohen können.


Als Rechtsanwältin für Strafrecht in Saarlouis helfe ich Ihnen dabei, Ihre Lage realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten – ruhig, verständlich und ohne reißerische Versprechen. Ich berate und verteidige Sie insbesondere bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Nötigung, Urkundenfälschung, Verkehrsdelikten, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Computer- und Internetstraftaten. Bereits der Vorwurf kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr privates und berufliches Umfeld haben; eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher besonders wichtig.

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Jugendstrafrecht – besondere Regeln für Jugendliche und Heranwachsende

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Jugendstrafrecht. Es gilt in der Regel für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die reine Bestrafung, sondern vor allem die erzieherische Wirkung im Vordergrund. Berücksichtigt werden insbesondere Alter, persönliche Entwicklung, Lebensumstände, soziale Situation und die Möglichkeit einer positiven Entwicklung.


Mögliche Rechtsfolgen sind zum Beispiel Erziehungsmaßregeln, Sozialstunden, Weisungen und Auflagen, Jugendarrest oder Jugendstrafe. Typische Vorwürfe im Jugendstrafrecht reichen von Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung über Raub- und Betäubungsmitteldelikte bis hin zu Konflikten im Zusammenhang mit sozialen Medien. Gerade für junge Menschen können schon erste Ermittlungsverfahren erhebliche Auswirkungen auf Schule, Ausbildung und spätere berufliche Chancen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung hilft, die Situation richtig einzuordnen und mögliche Folgen zu begrenzen.

Wann Sie mich kontaktieren sollten !

Eine anwaltliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, ein Ermittlungs- oder Jugendstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, eine Hausdurchsuchung oder Blutentnahme stattgefunden hat oder Sie eine Aussage bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht machen sollen. Auch als Geschädigte oder Geschädigter kann es ratsam sein, vor einer Strafanzeige anwaltlichen Rat einzuholen. Wer frühzeitig reagiert, vermeidet häufig Fehler, die sich später nachteilig auswirken und nur schwer korrigieren lassen.

Meine Arbeitsweise als Strafverteidigerin – strukturiert, persönlich, verständlich

Zu Beginn verschaffe ich mir durch Akteneinsicht einen Überblick über den Tatvorwurf und die Beweislage und bespreche mit Ihnen in Ruhe Ihre Sicht der Dinge. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf Ihre persönliche und berufliche Situation. Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, was im Verfahren passiert: Ich erkläre Ihnen die nächsten Schritte einfach und verständlich und halte Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden.


In Jugendstrafverfahren beziehe ich die erzieherische Ausrichtung des Gesetzes und die besondere Lebenslage junger Mandantinnen und Mandanten ausdrücklich in die Verteidigungsstrategie mit ein. So erhalten Sie nicht nur fachkundige strafrechtliche Unterstützung, sondern auch eine verlässliche persönliche Begleitung in einer häufig sehr belastenden Situation.

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Kostentransparenz – klare Absprachen, Pflichtverteidigung und Rechtsschutzversicherung

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen können. Bereits im ersten Gespräch sprechen wir offen darüber, welches Honorar im Ermittlungs- oder Strafverfahren voraussichtlich entsteht, ob nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer Honorarvereinbarung abgerechnet wird, ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung in Betracht kommt und ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist.

 

Bitte beachten Sie: In Strafsachen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten häufig nur dann, wenn Ihnen eine fahrlässige Tat vorgeworfen wird. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten ist eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung in der Regel ausgeschlossen. Ich prüfe im Einzelfall für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung Deckung gewährt, damit Sie frühzeitig Klarheit über die Finanzierung Ihrer Verteidigung haben.

 

In bestimmten Konstellationen haben Sie Anspruch auf eine Pflichtverteidigung. Dann wird Ihnen vom Gericht eine Verteidigerin oder ein Verteidiger beigeordnet und die Vergütung zunächst von der Staatskasse übernommen. Eine Pflichtverteidigung kommt insbesondere in Betracht, wenn Ihnen eine schwerwiegende Straftat mit der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vorgeworfen wird, wenn Sie sich in Untersuchungshaft befinden oder wenn vor einem Strafgericht höherer Instanz verhandelt wird. Ich prüfe für Sie, ob diese Voraussetzungen vorliegen, stelle den Antrag auf Beiordnung und erläutere Ihnen, welche Kostenfolgen sich daraus ergeben.


Bevor Kosten entstehen, erhalten Sie von mir eine konkrete Einschätzung und – soweit möglich – einen Kostenrahmen, an dem Sie sich orientieren können. Erst wenn Sie den Umfang meiner Tätigkeit und die zu erwartenden Gebühren kennen und damit einverstanden sind, übernehme ich Ihre Verteidigung. So behalten Sie jederzeit einen klaren Überblick über die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens – ohne versteckte Kosten und ohne finanzielle Überraschungen.

Ihre Ansprechpartnerin für Strafrecht und Jugendstrafrecht in Saarlouis

Strafrechtliche Vorwürfe entstehen häufig unerwartet und treffen Menschen oft in ohnehin schwierigen Lebenssituationen. In dieser Zeit brauchen Sie nicht nur juristische Unterstützung, sondern auch eine verlässliche Ansprechpartnerin, die Ihre Fragen ernst nimmt und erreichbar ist. Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Strafrecht und Jugendstrafrecht in Saarlouis begleite ich Sie in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Jugendstrafverfahren sowie bei der Prüfung und Durchsetzung strafrechtlicher Ansprüche. Mandantinnen und Mandanten profitieren von persönlicher Betreuung, individueller Prüfung jedes Einzelfalls und einer frühzeitigen Entwicklung einer passenden Verteidigungsstrategie. Oft lassen sich bereits in einem ersten Gespräch die nächsten Schritte und rechtlichen Möglichkeiten konkret benennen, sodass Sie wissen, wo Sie stehen und wie es weitergehen kann.