W. Nonweiler - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Nonweiler bearbeitet in unserer Kanzlei in Saarlouis als Fachanwalt

  • für Familienrecht alle familienrechtlichen Angelegenheiten
  • für Sozialrecht alle sozialrechtlichen Angelegenheiten.

Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten gehören:

  • Erbrecht

  • Arzthaftungsrecht

  • Betreuungsrecht

Wir freuen uns auf Ihr Vertrauen in unsere Fähigkeiten!

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Familienrecht

Das Familienrecht wurde 1977 grundlegend reformiert. In den letzten Jahren erfolgten weitere erhebliche Reformen. 2008 wurde das Ehegattenunterhaltsrecht geändert, zum 01.09.2009 sind weitgreifende Reformen in Kraft getreten. Kernbereich ist das neu geschaffene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Familiensachen sind damit in einer eigenen Verfahrensordnung geregelt. Der Versorgungsausgleich ist ab dem 01.09.2009 in dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs neu geregelt. Hinzu kommt die Änderung des Güterrechtes im Bereich des Zugewinnausgleiches.
Zur familienrechtlichen Beratung gehört darüber hinaus die erbrechtliche Beratung. Neben der Erbschaftssteuerreform erfolgt eine Neuregelung des Pflichteilsrechts, verbunden mit einer Anpassung der erbrechtlichen Verjährungsvorschriften.

Das Familienrecht hat zahlreiche sachbezogene Bezüge zum Sozialrecht:

  • Kindergeld

  • Wohngeld

  • SGB II (Hartz IV)

  • Sozialhilfe SGB XII (z.B. Elternunterhalt)

Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Nonweiler über diese notwendigen Kenntnisse.

Das Familienrecht enthält alle Regelungen für

  • die Eingehung der Ehe

  • die Wirkung der Ehe

  • Güterrecht wie: Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung

  • Ehevertragsrecht

  • Ehescheidungsrecht

  • Ehegattenunterhaltsrecht

  • Versorgungsausgleich

  • Kindesunterhalt

  • Sorgerecht

  • Umgangsrecht

  • Adoptionsrecht

  • Vormundschaftsrecht

  • rechtliche Betreuung

Sozialrecht

Herr Rechtsanwalt Nonweiler verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung auf sozialrechtlichem Gebiet und absolviert wie unsere anderen Fachanwälte regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen in seinen Fachgebieten.

Das Sozialrecht umfasst im Wesentlichen:

  • Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – "Hartz IV")

  • Arbeitsförderung (SGB III – Arbeitslosengeld)

  • Krankenversicherungsrecht (SGB V – Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, Krankengeld)

  • Rentenversicherungsrecht (SGB VI – Erwerbsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Rehabilitation, Übergangsgeld)

  • gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII – Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall)

  • Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII)

  • Rehabilitationsrecht (SGB IX – Schwerbehindertenrecht)

  • Pflegeversicherung (SGB XI)

  • Sozialhilfe (SGB XII – Grundsicherung)

  • Wohngeldrecht, Bundesausbildungsförderung, Kindergeldrecht

  • Verfahrensrecht (SGB I, SGB IV, SGB X – Sozialgerichtgesetz)

  • Elternunterhalt mit sozialrechtlichen Bezüge

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