C. Strehl-Pennther - Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Frau Rechtsanwältin Claudia Strehl-Pennther bearbeitet in unserer Kanzlei in Saarlouis als Fachanwältin

  • für Arbeitsrecht alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • für Verkehrsrecht alle verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Zu ihren weiteren Schwerpunktgebieten gehören:

  • Strafrecht

  • Miet- und Pachtrecht

  • Reiserecht

  • Nachbarrecht

Sie berät und vertritt Sie in Verhandlungen mit der Gegenseite. Selbstverständlich erfolgt auch eine gerichtliche Vertretung.
Wir freuen uns auf eine Kontaktaufnahme Ihrerseits und unterstützen Sie gerne!

Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Claudia Strehl-Pennther deckt in der Beratung und in der Prozessvertretung das gesamte Arbeitsrecht ab, insbesondere:

  • Abfindung

  • Abmahnung

  • Arbeitnehmerüberlassung (Verleihen von Arbeitnehmern)

  • Arbeits- und Dienstvertrag

  • Aufhebungsvertrag

  • Befristung von Arbeitsverträgen

  • Betriebliche Altersversorgung

  • Betriebsübergang

  • Betriebsverfassungsrecht

  • Burnout (arbeitsplatzbedingt)

  • Elternzeit und Mutterschutz

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Kündigungsschutz

  • Mobbing

  • Tantieme, Provision, Bonus

  • Teilzeit

  • Urlaubsgeld

  • Versetzung

  • Weihnachtsgeld

  • Zeugnis

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Im individuellen Arbeitsrecht wird die vertragliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten, die es zu schützen und zu klären gilt. Häufige Themen unserer Mandanten sind Kündigung, Mobbing und Burnout. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne umfassend und kompetent.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht gilt es, Konfliktsituationen im Bereich des Straßenverkehrs zu klären und fachlich kompetente Hilfestellung zu leisten.

Wir unterstützen Sie in nachfolgenden Angelegenheiten:

  • Unfallsachen

  • Bußgeldsachen (mit und ohne Fahrverbot)

  • Führerscheinangelegenheiten

  • Strafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit, Körperverletzung)

Wir helfen Ihnen die Ansprüche gegenüber Ihrem Unfallgegner geltend zu machen, die Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung umfassen. Auch bei bußgeldrechtlichen Vorwürfen oder möglichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Fahrerlaubnis setzen wir uns für Sie ein.

Mit Standgas ins Radar? Kämpfen Sie gegen ein Flugverbot

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