Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Versicherungsrechts


Das privatrechtliche Versicherungsrecht ist im Versicherungsversorgungsgesetz sowie im bürgerlichen Recht geregelt und bildet die Grundlage für Beziehungen zwischen Privatpersonen und Versicherungsunternehmen zur Absicherung von Schaden. Nach dem Umlageverfahren zahlt der Versicherte Beiträge an die Versicherung, die bei Schadenseintritt die Regulierung übernimmt bzw. Schadensfälle begrenzt übernimmt.

Zu klärungsbedürftigen Versicherungsbereichen gehören:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Unfallversicherung

  • Gebäude- und Hausratversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • private Krankenversicherung

  • Lebensversicherung

So kommt es zu Fragen beim Abschluss der Versicherung, zum Verhalten im Fall des Schadeneintritts sowie bei Beendigung der Versicherung.
Bei Streitigkeiten, zum Beispiel bei einer möglichen Leistungskürzung oder sogar einer Leistungsfreiheit des Versicherers, stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne.